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   LSG Thüringen, 09.12.2011 - L 6 KR 1164/11 NZB   

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https://dejure.org/2011,17990
LSG Thüringen, 09.12.2011 - L 6 KR 1164/11 NZB (https://dejure.org/2011,17990)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 09.12.2011 - L 6 KR 1164/11 NZB (https://dejure.org/2011,17990)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 09. Dezember 2011 - L 6 KR 1164/11 NZB (https://dejure.org/2011,17990)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 7/05 R

    Krankenversicherung - Apotheker - Arzneimittelabgabe - Verstoß gegen

    Auszug aus LSG Thüringen, 09.12.2011 - L 6 KR 1164/11
    Mit Urteil vom 26. Mai 2011 hat das SG die Klage abgewiesen und zur Begründung u.a. ausgeführt, der Kläger habe bei der Belieferung der Versicherten mit dem verordneten Fertigarzneimittel Levopar 125mg Hartkapseln gegen bundeseinheitliche Abgabevorschriften - das in § 129 Abs. 2 SGB V i.V.m. mit dem in § 6 des Rahmenvertrages in der Fassung vom 17. Januar 2008 normierte Wirtschaftlichkeitsverbot - verstoßen, so dass nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 3. August 2006 - Az.: B 3 KR 7/05 R, nach juris) sein Vergütungsanspruch vollständig entfallen sei.

    Durch das Urteil des BSG vom 3. August 2006 - Az.: B 3 KR 7/05 R sei die hier streitige Rechtsfrage nicht geklärt.

    In dem Urteil vom 3. August 2006 - Az.: B 3 KR 7/05 hat das BSG hierzu ausgeführt, dass § 129 Abs. 1 Nr. 3 SGB V das Mindestmaß an wirtschaftlicher Verhaltensweise regelt.

  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 26/94

    Drogensubstitution mit Remedacen, pflichtwidrige Verordnung von Arzneimitteln,

    Auszug aus LSG Thüringen, 09.12.2011 - L 6 KR 1164/11
    Sie sind wie Rechtsnormen allein nach dem "objektivierten Willen des Gesetzes" auszulegen (vgl. BSG, Urteil vom 17. Januar 1996 - Az.: 3 RK 26/94, nach juris).
  • BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 6/06 R

    Krankenversicherung - Rückzahlungsanspruch gegenüber Apotheker bei

    Auszug aus LSG Thüringen, 09.12.2011 - L 6 KR 1164/11
    Unabhängig davon, dass die auf Grund § 21 des Gesetzes über das Apothekenwesen - Apothekengesetz - (ApothG) erlassene Apothekenbetriebsordnung keine Ansprüche auf Vergütung begründet (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 15. März 2011 - Az.: L 6 KR 516/10), gehört zu den danach zu berücksichtigenden Vorschriften auch § 129 Abs. 1 Nr. 3 SGB V (vgl. zu § 17 Abs. 4 ApBetrO, BSG, Urteil vom 3. August 2006 - Az.: B 3 KR 6/06 R, nach juris).
  • LSG Thüringen, 15.03.2011 - L 6 KR 516/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde gem § 145 SGG -

    Auszug aus LSG Thüringen, 09.12.2011 - L 6 KR 1164/11
    Unabhängig davon, dass die auf Grund § 21 des Gesetzes über das Apothekenwesen - Apothekengesetz - (ApothG) erlassene Apothekenbetriebsordnung keine Ansprüche auf Vergütung begründet (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 15. März 2011 - Az.: L 6 KR 516/10), gehört zu den danach zu berücksichtigenden Vorschriften auch § 129 Abs. 1 Nr. 3 SGB V (vgl. zu § 17 Abs. 4 ApBetrO, BSG, Urteil vom 3. August 2006 - Az.: B 3 KR 6/06 R, nach juris).
  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 13/08 R

    Vergütung von Arzneimitteln nach Abgabe auf Grund verfälschter ärztlicher

    Auszug aus LSG Thüringen, 09.12.2011 - L 6 KR 1164/11
    Nach dem Urteil des BSG vom 17. Dezember 2009 - Az.: B 3 KR 13/08 R (nach juris) ist Rechtsgrundlage für den öffentlich-rechtlichen Vergütungsanspruch eines Apothekers bei der Abgabe von Arzneimitteln unmittelbar § 129 SGB V i.V.m. den ergänzenden Verträgen nach § 129 Abs. 2 und Abs. 5 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V).
  • BSG, 03.04.2008 - B 11b AS 15/07 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

    Auszug aus LSG Thüringen, 09.12.2011 - L 6 KR 1164/11
    Eine Rechtssache hat über den Einzelfall hinaus nur dann eine grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine Rechtsfrage aufwirft, deren Klärung aus Gründen der Rechtseinheit oder der Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und durch das Berufungsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (vgl. BSG, Beschluss vom 3. April 2008 - Az.: B 11b AS 15/07 B m.w.N., nach juris).
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